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Wiederholungsrezepte können im Regelfall nur einmal pro Quartal verordnet werden. Waren Sie bereits in diesem Quartal (01.04.2026 bis 30.06.2026) in unserer Praxis und wurde Ihre Versichertenkarte eingelesen?
Wichtiger Hinweis für gesetzlich Versicherte:
Wir benötigen Ihre Versichertenkarte einmal pro Quartal (aktuell:01.04.2026 - 30.06.2026), bevor wir ein E-Rezept erstellen können. Das Einlesen der Karte ist ohne Anmeldung während unserer Öffnungszeiten möglich.
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